Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 10.11.2020

  • Gesetz

Der Gesetzentwurf ist der erste Schritt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – zur Übertragung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020

Die Bundesregierung hat am 4. November 2020 den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger beschlossen.

Das Gesetzgebungsvorhaben ist der erste Schritt zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die tarifrechtlich vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen in den Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 sowie auf Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen zum selben Zeitpunkt wie im Tarifvertrag vorgesehen zu übertragen. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz sollen eine Sonderzahlung entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Zuordnung erhalten.