Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 14.07.2020

Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes stellt das Personalvertretungsrecht des Bundes in die Zeit und setzt ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu novellieren. Das BPersVG wurde zuletzt im Jahr 1974 grundlegend überarbeitet und seitdem nur punktuell fortgeschrieben. Die Strukturen und Prinzipien des Gesetzes haben sich grundsätzlich bewährt und in der Rechtspraxis als flexibel und entwicklungsoffen gezeigt. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte machen es jedoch erforderlich, das BPersVG in die Zeit zu stellen.

Ziele des Vorhabens sind die Verbesserung der Organisation und Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen sowie die Präzisierung und Konkretisierung der Beteiligungsrechte. Durch eine grundlegende Neustrukturierung und Rechtsbereinigung wird die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes verbessert. Zu diesem Zweck soll das geltende BPersVG durch eine Neufassung abgelöst werden.

Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Referentenentwurf wird derzeit mit den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften beraten; der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen.

Dokumentation

Kabinettfassung und Referentenentwurf

Synopsen

Stellungnahmen