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Plan der Bundesregierung Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag

Damit viele Arbeitnehmer im kommenden Jahr keine Steuern nachzahlen müssen, will die Regierung sie mit einer Homeoffice-Pauschale entlasten. Sie wird in der Regel die tatsächlichen Kosten aber nicht abdecken.
Homeoffice im Wohnzimmer: Steuerlich können die meisten Menschen, die seit Monaten in den eigenen vier Wänden ihrem Job nachgehen, ein reguläres Arbeitszimmer nicht geltend machen

Homeoffice im Wohnzimmer: Steuerlich können die meisten Menschen, die seit Monaten in den eigenen vier Wänden ihrem Job nachgehen, ein reguläres Arbeitszimmer nicht geltend machen

Foto: Jens Kalaene/ dpa

Millionen Menschen in Deutschland arbeiten seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Homeoffice und müssen in der Regel zusätzliche laufende Kosten selbst tragen. Sie sollen nach einem Beschluss der Finanzpolitiker der großen Koalition nun steuerlich etwas entlastet werden, berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"  (FAZ).

Arbeitnehmer sollen laut den Plänen pauschal 5 Euro täglich und maximal 600 Euro im Jahr geltend machen dürfen. Viel ist das nicht: Sofern das Finanzamt alternativ ein Arbeitszimmer anerkennt, ist das steuerlich deutlich attraktiver. Doch sind die Vorgaben dafür erheblich strenger und sorgen regelmäßig für Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. "Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer - unbürokratisch und leicht nachvollziehbar", wirbt der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm in der FAZ für die neuen Pläne. Der Vorstoß, solle "diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben". 

Offen ist dem Bericht zufolge noch, ob die neue Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt wird. Käme es so, würden alle davon profitieren - abhängig von ihrer individuellen Belastung. Würde die neue Pauschale jedoch angerechnet, könnten sie nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltend machen, die auf mehr als 1000 Euro Werbungkosten im Jahr kommen.

Ohne Home-Office-Pauschale drohen Tausenden Steuernachzahlung in 2021

Bei einer Pauschale unabhägnig und zusätzlich zum Pauschbetrag sieht das Bundesfinanzministerium offenbar rechtliche Probleme und warnt in seinem Konzept vor einer "übermäßigen (und damit verfassungsmäßig zweifelhaften) Begünstigung", heißt es in dem Bericht . Ohne die neue Homeoffice-Pauschale drohten vielen Arbeitnehmern im kommenden Jahr aber Steuernachzahlungen, weil Fahrtkosten zur Arbeit wegfallen.

Grundsätzlich sei der Betrag von 5 Euro je Tag im Homeoffice mit einer Entfernung von 15 Kilometer je Tag vergleichbar, allerdings wegen des 600-Euro-Deckels nur bis 120 Tage, urteilt das Bundesfinanzministerium. Das heißt, die Pauschale wird die in der Regel die tatsächlich anfallenden Fahrkosten als Werbungskosten nicht ausgleichen. Denn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer arbeitet etwa 220 Arbeitstage im Jahr, er würde in seiner Erklärung die Fahrkosten für diese Tage und jeden Entfernungskilometer mit 30 Cents geltend machen. Bei 20 Entfernungskilometern für eine Strecke kämen so 1320 Werbunskosten allein durch Fahrkosten zusammen (220 x 20 x 0,3).

Auch deckt die angedachte Pauschale kaum die erhöhten Kosten zum Beispiel für Strom, Wasser oder Gas ab, die zusätzlich anfallen, weil Arbeitnehmer in der Corona-Zeit zwangsweise daheim arbeiten müssen. Manche Betriebe allerdings beteiligen sich an zusätzlich anfallenden Kosten.

Bereits im Juni hatte die CDU eine Art Homeoffice-Bonus ins Gespräch gebracht. Sie begündete ihren Vorstoß damit, dass nach üblichen steuerrechtlichen Bedingungen die meisten Corona-Krisen-Heimarbeiter ein Arbeitszimmer beim Fiskus nicht geltend machen könnten, weil sie mangels Platz ihren Arbeitsplatz einfach in der Küche oder im Esszimmer aufschlagen müssten.

Die steuerliche Absetzbarkeit für Kosten eines Arbeitszimmers ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an strenge Kriterien gebunden (siehe unter anderem hier ). So darf das Arbeitszimmer fast ausschließlich nur für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit genutzt werden. Eine private Nutzung des abgeschlossenen Raumes von schon lediglich 10 Prozent oder mehr ist schon ein Ausschlusskriterium (BFH, Az. GrS 1/14, Az. X R 1/13, Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13 sowie Az. IX R 23/12).

Erkennt das Finanzamt allerdings das Arbeitszimmer an, kann der Arbeitnehmer sein zu versteuerndes Einkommen so um bis zu 1200 Euro im Jahr drücken. Kosten für Büromöbel und andere notwendige Utensilien werden zusätzlich (!) berücksichtigt.

rei

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